1995 Genehmigung für Abbaublock 7. Eine Eingabe an den Landtag, ein umfassendes Gutachten zur Umweltverträglichkeit zu erstellen, blieb ohne Ergebnis. Der Steinbruchbetreiber
zu dem Vorwurf, dass die LKWs teilweise bereits ab 5 Uhr durch den Ort rollen: „Wir dürfen erst ab 6 Uhr die Anlage betreiben und daran halten wir uns strikt. Wenn einige Kunden von uns bereits um halb 6 Uhr vor verschlossenen Türen warten, dann gibt es keine Macht der Welt, die ihnen das Fahren auf der Straße verbieten kann...“
1998 Die Bezirksregierung genehmigt den Abbau von Block 8, obwohl die Stadt Bad Münder sich dagegen ausgesprochen hatte, um künftige Generationen nicht zu lange zu binden.
Unter den Auflagen hieß es: "Die Abbaumenge darf im Durchschnitt der Jahre 340.000 t (+ 20 % Toleranz) nicht überschreiten; nach Block 5 und 6 ist Block 8 abzubauen; zwischen 22 und 6 Uhr kein LKW-Verkehr zum oder vom Steinbruch."
1999 schrieb die Betreibergesellschaft: "Die Hauptlärmbelastung geht von der Brecheranlage aus. Die vorhandene Klassieranlage ... wurde 1976/1980 genehmigt, ...; da sie nicht verändert wird, bleibt die Genehmigung bestehen. … Der durch Sprengungen entstehende Lärm und die Druckwellen liegen am Aufpunkt des nächstgelegenen Hauses in Hamelspringe deutlich unter den Grenzwerten. Da der Abtransport des Materials (60-80 Fahrzeugbewegungen pro Tag) hauptsächlich in Richtung Autobahn über die K 72 verläuft und somit die Ortschaft Hamelspringe nicht durchfahren werden muss, ist die Belastung als nicht allzu erheblich zu bezeichnen."
2007 (etwa) übernimmt die "Norddeutsche Naturstein GmbH" (NNG) den Steinbruch von der Firma "Splitt- und Schotterwerke Bernburg".
2008 wird die bisher elektrisch betriebene stationäre Brechanlage durch dieselgetriebene mobile Brecher ersetzt. Das bisher gleichförmige Geräusch der stationären Anlage (wie das Rauschen eines „Wasserfalls“) wurde in der Ortschaft weniger störend empfunden wurde, als die jetzt verwendeten mobile Brechmaschinen mit ihren ständig veränderten Frequenzen beim Anlaufen der Turbinen. Der Betreiber behauptet, dass sich durch die neuen Maschinen "zumindest keine wesentliche Erhöhung ggf. sogar eine Reduzierung der derzeitigen Abgasemissionen ergibt.“ Gleichzeitig teilt sie mit, dass "die bisher bestehende Brech- und Klassieranlage kontinuierlich 8-9 Stunden an 5 Tagen pro Woche betrieben wurde. Die mobile Anlage wird diskontinuierlich betrieben werden,
zwischen 8 und max. 16 Std. täglich (zwischen 6 und 22 Uhr)."
2010/11 Der Abbau im Steinbruch wird eingestellt.
2012 stoßen Pläne zur Verwendung des Steinbruchs Hamelspringe als Deponie für Asche aus Kohlekraftwerken auf breiten Widerstand in der Bevölkerung auch der benachbarten Ortschaften. Aufgrund der unerwartet breiten Proteste und der erheblichen Bedenken zu den Auswirkungen auf den Umweltschutz zieht die Firma GFR als mögliche Betreiberin der Deponie ihre Anfrage zunächst zurück.
2018 erklärt der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont den Steinbruch Hamelspringe zum geschützten Landschaftsbestandteil zum Schutz der Lebensstätte der wild lebenden Tierart Uhu im Rahmen des Europäischen Vogelschutzgebietes V69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“. Nach § 4 dieser Verordnung müssen umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz der Uhu-Brutplätze eingehalten werden. - Allerdings gilt nach Meinung des Landkreises ein "Rückwirkungsverbot", so dass der Steinbruchbetreiber praktisch keine Änderungen seines bisherigen Betriebes vornehmen muss.
2022 verlängert das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die Genehmigung für den seit etwa 2010 ruhenden Steinbruchbetrieb um weitere 3 Jahre, obwohl nach § 18 BImSchG die Genehmigung erlischt, wenn der Betrieb "während eines Zeitraums von 3 Jahren" geruht hat. Die Behörde geht davon aus, dass ein alle drei Jahre durchgeführter geringfügiger Abbau das Erlöschen der Genehmigung verhindert, obwohl das Oberste Verwaltungsgericht Niedersachsen 2017 beschlossen hat, dass dies nicht der Fall ist.
Für 2025 ist von der NNG die Wiederaufnahme des Abbaus im Steinbruch geplant.